Standortregeln
§1 Es wird nur in Begleitung eines Mitarbeiters oder mit Sondergenehmigung auf dem Hof gefahren. Bei Missachten wird eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch gestellt
§1.1 Es wird nur auf den vorgegeben Wegen gefahren
§1.2 Man wird am Parkplatz oder am Tor abgeholt
§1.3 jeder Reifen kosten für jeden Meter auf dem Grünstreifen 100€
§1.4 Es gilt die StVO
§1.5 Nur saubere Fahrzeuge werden auf den Hof gelassen. Eine Fahrzeugkombi waschen kostet 100€
§1.6 nur Fahrzeuge innerhalb der Gewichtsgrenzen werden vom Hof gelassen zur Not wird die Polizei hinzugezogen. Ausnahme bei Polizeibegleitung
§1.7 Schilder auf unserem Hof sind zu beachten (s. §1.4) das Missachten oder beschädigen oder streifen eines Schildes wird mit einer Strafe von 200€ belegt.
§1.8 Auf allen Geländen des Landhandels gilt eine generelle Geschwindigkeitsobergrenze von 20 KM/H